Allgemeine Geschäftsbedingungen
HPO - IT & Medienservice § 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit HPO - IT & Medienservice gelten
ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von HPO -
IT & Medienservice in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
HPO - IT & Medienservice recherchiert und kalkuliert für
ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt HPO - IT
& Medienservice manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 14
Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte HPO - IT & Medienservice
nicht binnen 14 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen,
so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der
Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen
der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
HPO - IT & Medienservice bietet folgende Leistungen an: Erstellung,
Anpassung und Pflege von Websites und Online-Shops, sonstige Grafikdienstleistungen
sowie die Erstellung von Multimediapräsentationen.
HPO - IT & Medienservice erbringt ihre Dienstleistungen nach
den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung
und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von HPO
- IT & Medienservice, wenn dies vereinbart ist. Änderungs-
und Erweiterungswünsche muss HPO - IT & Medienservice
nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen
erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten
von HPO - IT & Medienservice zum Zweck der Anpassung an die
Belange des Kunden kann HPO - IT & Medienservice dem Kunden
den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt
auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar
ist, soweit HPO - IT & Medienservice schriftlich darauf hingewiesen
hat.
HPO - IT & Medienservice ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Festpreise.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht
mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen
sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende
Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der im Angebot enthalten sind,
sind gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen
Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und
rechtlichen Prüfungen sowie
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er
mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des
Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass die HPO - IT & Medienservice
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind
bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden,
so kann HPO - IT & Medienservice Zahlungen des Kunden zunächst
auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anrechnen.
HPO - IT & Medienservice ist berechtigt, für Webdesign-
oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von
der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von HPO - IT & Medienservice die
Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert
sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung
(Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie HPO - IT &
Medienservice nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit HPO - IT & Medienservice ihre vertraglichen Leistungen
infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für
HPO - IT & Medienservice unabwendbarer Umstände nicht
oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für HPO -
IT & Medienservice keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt,
die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine
und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand
orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von HPO - IT & Medienservice
nach Maßgabe der von HPO - IT & Medienservice zu seiner
Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen,
sobald HPO - IT & Medienservice die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von HPO - IT & Medienservice gelten als abgenommen,
wenn HPO - IT & Medienservice die Abnahmebereitschaft unter
Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung
mitgeteilt hat
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes,
der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung
erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch
nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe
von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere
Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt
oder HPO - IT & Medienservice damit beauftragt, soweit die
Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von HPO
- IT & Medienservice erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle
des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde
billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte
für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung
stellen.
Soweit HPO - IT & Medienservice dem Kunden Entwürfe
und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für
die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt,
gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der
Frist als genehmigt, soweit HPO - IT & Medienservice keine
Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen
im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für
die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter
aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende
Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten
sorgen.
Wenn HPO - IT & Medienservice dies für erforderlich
hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem
Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen
entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware)
zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität
der Leistungen von HPO - IT & Medienservice wie z.B. einer
Website auftreten, wird der Kunde HPO - IT & Medienservice
unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation
sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden
und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
§ 7 Nutzungsrechte
HPO - IT & Medienservice räumt dem Kunden ein einfaches
Nutzungsrecht ein. Erbringt HPO - IT & Medienservice Leistungen
zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der
Nutzungszweck der Website und von deren Bestandteilen auf eine
Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der
Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von HPO -
IT & Medienservice.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, HPO - IT & Medienservice
über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
HPO - IT & Medienservice geht bei der Verwendung von Vorlagen
des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet
sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche
Nutzungsrecht verfügt.
HPO - IT & Medienservice nimmt für die Website auch
Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden
nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen
werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann
u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr
oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die HPO -
IT & Medienservice keinen Einfluss hat, zur Verfügung
steht. HPO - IT & Medienservice wird sich in diesem Fall nach
besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
HPO - IT & Medienservice kann dem Kunden die Kosten für
fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers
mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber
hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile
der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit
und im Rahmen der Website nutzen. Wird HPO - IT & Medienservice
vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial
nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde HPO - IT
& Medienservice zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, HPO - IT & Medienservice über
jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die
ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer
der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder HPO
- IT & Medienservice dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die
Leistungen von HPO - IT & Medienservice z. B. durch Abmahnungen
Dritter bekannt, so wird er HPO - IT & Medienservice unverzüglich
darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt HPO - IT & Medienservice das Recht ein,
das Logo von HPO - IT & Medienservice und ein Impressum in
die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und
der Website von HPO - IT & Medienservice zu verlinken. Der
Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere
Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere
auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den
Urheber.
HPO - IT & Medienservice behält sich das Recht vor,
erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn
sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu
verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste
zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von HPO - IT &
Medienservice innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten,
die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender
Mitteilung des Kunden durch HPO - IT & Medienservice ausgebessert
oder ausgetauscht. HPO - IT & Medienservice behebt die Mängel
kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten
Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel
nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus
gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich
umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei
die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen
erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten
Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise,
soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung
beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur
unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die
vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden
gesetzen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde
das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen
des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden
ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der HPO - IT & Medienservice
binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines HPO - IT
& Medienservice eingeschriebenen Brief rügen. Mängel,
die nicht offensichtlich sind, müssen bei HPO - IT &
Medienservice innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt
werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln
nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die
aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert
wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet HPO - IT &
Medienservice unbeschränkt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen
haftet HPO - IT & Medienservice. Dies gilt auch für gesetzliche
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HPO - IT & Medienservice.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet HPO - IT & Medienservice
und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme
zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von
Sicherungskopien) eingetreten wäre.
HPO - IT & Medienservice haftet nicht für Schäden,
mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet
werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden
also von der Haftung nicht erfasst.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
HPO - IT & Medienservice speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung
und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse
und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht
die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von
Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch
eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen,
die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem
der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
HPO - IT & Medienservice weist darauf hin, dass es nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen
von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder
akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu
verhindern.
§ 12 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate
nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert
sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 2 Monate vor Vertragsende
schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte
- und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr
als einen Monat in Verzug ist, kann HPO - IT & Medienservice
fristlos kündigen.
§ 13 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (e-Mail)
verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit
der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die e-mail muss den Namen und die e-mail-Adresse des Absenders,
den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe
des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten
ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner
stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem
wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene e-mail
gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner
stammend.
Die Verbindlichkeit der e-mail und damit der Textform gilt für
alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung
mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer
Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung
eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem
Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung
in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 14 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher
Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung
deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher
Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung
deutschen Rechts.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen
Leistungen aus dem Vertrag wird 26603 Aurich vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im
Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige
Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen
der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
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